Trittst im Strahlenmeer daher,
hilft dir auch kein Beten mehr

Wenn es in der Schweiz zum GAU kommt, werden die Folgen verheerend sein. Weil die Meiler im dicht besiedelten Gebiet stehen, lassen sich Tote, Invalide und ein wirtschaftlicher Zusammenbruch nicht vermeiden. Das Mittelland wird teilweise unbewohnbar. Das Bundesamt für Zivilschutz erwartete 1995 Schäden von 4200 Milliarden Franken – zehnmal das Bruttosozialprodukt der Schweiz. Davon ist gerade einmal eine Milliarde gedeckt.
Deshalb: Kostenwahrheit auch bei der AKW-Versicherung.
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Donnerstag, den 27. Mai 2010 um 09:55 Uhr

Abstimmung 13. Juni: Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht

NEIN zu zusätzlichen Sonntagsverkäufen

Die jungen Grünen Aargau wehren sich gegen die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe. Die
schleichende Aufhebung des Sonntagarbeitsverbots schadet den Arbeitnehmenden, der
Umwelt und den Dorfläden.

Das neue Gesetzt sieht vor, neben den zwei bestehenden Sonntagsverkäufen zwei weitere
einzuführen. Jeder Gemeinde steht es offen zu entscheiden, wann diese zusätzlichen
Sonntagsverkäufe stattfinden sollen. Mit dem Ergebnis, dass an jedem Sonntag im Jahr
irgendwo im Aargau ein Laden offen hat. Sonntagsverkäufe sind sogar an regionalen Feiertagen
erlaubt.


Schadet den Verkäuferinnen und Verkäufern


Wir wehren uns gegen die schleichende Aufhebung des Sonntagarbeitsverbots. Ein freier
Sonntag steht allen Arbeitnehmenden zu, auch jenen, die im Verkauf arbeiten. Diesen freien
Tag für Freunde und Familie sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.


Schadet der Umwelt

Lokal und regional unterschiedliche Sonntagsverkäufe führen zu wachsendem
Einkaufstourismus und massivem Mehrverkehr am Sonntag. Das schadet nicht nur der Umwelt
sondern auch den Anwohnenden.


Schadet den Dorfläden

Zusätzliche Sonntagsverkäufe bringen nicht mehr Umsatz, sondern verlagern diesen einfach
aufs Wochenende. Mit verheerenden Folgen für kleine Läden, welche die zusätzlichen
Ausgaben (Löhne für die Sonntagsarbeit) nicht verkraften.


Weitere Abstimmungsvorlagen

Die jungen Grünen Aargau unterstützen die beiden Änderungen der Verfassung des Kantons
Aargau aufgrund der Umsetzung des Schweizerischen Zivilprozessrechts.

Weitere Auskünfte: Tonja Zürcher, Vorstandsmitglied Junge Grüne Aargau
078 842 43 49

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. Mai 2010 um 09:59 Uhr